✅ Schimmel in der Wohnung – wer zahlt: Mieter oder Vermieter?
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V
Vladimir Caplun · 08.10.2026 21:42
👍 0 In meiner Wohnung wächst Schimmel in der Ecke am Fenster. Vermieter sagt, ich lüfte falsch. Wer hat recht?
✅ Solution
A
Admin4ik · 08.10.2026 21:42
👍 0 Entscheidend ist, woher die Feuchtigkeit kommt:
– Bausubstanz (kalte Außenwand, undichte Fenster, aufsteigende Feuchte) → Vermieter muss zahlen.
– Falsches Lüften → theoretisch der Mieter.
So geht ihr vor:
1) Fotos + Hygrometer-Messungen dokumentieren.
2) Mängel schriftlich beim Vermieter anzeigen, Frist zur Behebung setzen.
3) Bei größerem Befall ist eine Mietminderung möglich.
4) Stoßlüften 2–3× täglich für 5 Minuten ist die übliche Pflicht – ein kurzes Lüftungsprotokoll hilft im Streitfall.
Im Zweifel: Mieterverein – die kennen die Rechtsprechung eures Bezirks.