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Lektion 4 · Klasse 12+
Fotorecht: was man fotografieren und zeigen darf
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✅ Lektion geschafft
Deutschland ist streng bei Fotos von Menschen: das Recht am eigenen Bild (§22 KUG) — Veröffentlichung nur mit Einwilligung. Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte, Menschen als Beiwerk in Menschenmenge/Landschaft, Versammlungen. Draußen fotografieren darf man fast alles, aber die Panoramafreiheit (§59 UrhG) gilt nur von öffentlichen Plätzen — und nur außen. Drohnen: EU-Drohnen-Führerschein (A1/A3) ab 250 g Pflicht, Flug über Menschen und Privatgrund verboten. Gerichte, DB-Bahnhöfe (Hausrecht!), Museen können verbieten.
- ●Fremde Kinder veröffentlichen ist tabu — auch auf dem Markt
- ●Modelvertrag — die schriftliche Einwilligung für kommerzielle Bilder
- ●Google Street View verpixelt Gesichter — nicht aus Höflichkeit, sondern per Gesetz
⚖️ Bis zu 10.000 € Strafe plus Abmahnung für veröffentlichte Fotos ohne Einwilligung. Für den Blog: Unsplash/Pexels (freie Lizenzen) oder eigene Bilder.
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🖨 Arbeitsblatt
Festige das Thema mit dem Trainer — wie nach dem Unterricht