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Lektion 5 · Klasse 15+
Polizei und du: Rechte bei der Kontrolle
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✅ Lektion geschafft
Wenn die Polizei anhält: ruhig bleiben, Hände zeigen, nicht greifen. Pflicht sind Name, Geburtsdatum, Adresse — und der Ausweis, wenn du einen hast. Der Rest ist „ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch“ — das Schweigerecht. Durchsuchung geht nur mit Durchsuchungsbeschluss (richterlicher Beschluss) oder bei Gefahr im Verzug. Im Auto: das Pusten darfst du verweigern — dann kommt die Blutprobe.
- ●Ausweispflicht: ab 16 muss man einen Ausweis haben (für Deutsche; Ausländer immer)
- ●Vor Ort nichts unterschreiben — zuerst Anwalt und Dolmetscher
- ●Jeder Polizist nennt die Dienstnummer — bei Streit notieren
🚓 Das „Recht auf Aussageverweigerung“ ist deine stärkste Waffe. Die deutsche Polizei ist korrekt, aber nicht dein Freund: sag wenig, der Rest ist Sache des Anwalts.
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Festige das Thema mit dem Trainer — wie nach dem Unterricht