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Lektion 9 · Klasse 16+
Mietrecht: Wohnen und das Gesetz
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✅ Lektion geschafft
Die Miete regelt das BGB: Mieterhöhung max. 20% in 3 Jahren (in angespannten Städten 15% — Kappungsgrenze), nur nach Ankündigung und bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Nebenkosten nur tatsächliche, im Vertrag gelistete. Kaution max. 3 Nettomieten. Der Vermieter darf nicht unangekündigt eintreten — nur bei Brand/Wasser. Schönheitsreparaturen sind in Neuverträgen oft unwirksam.
- ●Wohnungsgeberbestätigung beim Einzug: Vermieter muss sie ausstellen — Verweigerung ist Bußgeld
- ●Mieterverein ~50 €/Jahr — billiger als eine Anwaltstunde
- ●Mängel (Schimmel, Heizung) → Mietminderung — erst den Vermieter schriftlich informieren
🏠 Die Kappungsgrenze stoppt Mietsteigerungen in Krisenstädten: in Berlin und München +15% in 3 Jahren, nicht +20%. Vor Unterschrift prüfen.
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