Nebenkosten: was der Vermieter umlegen darf
Diese Kosten darf der Vermieter auf dich umlegen (Betriebskostenkatalog §2 BetrKV):
Erlaubt: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Kabel TV, Versicherungen.
NICHT erlaubt: Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Hausmeisterverwaltung.
Wichtig: nur was im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt ist. Pauschale statt Abrechnung möglich wenn vereinbart.
Deine Rechte: Belege einsehen, Abrechnung max 12 Monate nach Periode, Widerspruch innerhalb 12 Monate.