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Nebenkosten: was der Vermieter umlegen darf

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Diese Kosten darf der Vermieter auf dich umlegen (Betriebskostenkatalog §2 BetrKV): Erlaubt: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Kabel TV, Versicherungen. NICHT erlaubt: Reparaturen, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Hausmeisterverwaltung. Wichtig: nur was im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt ist. Pauschale statt Abrechnung möglich wenn vereinbart. Deine Rechte: Belege einsehen, Abrechnung max 12 Monate nach Periode, Widerspruch innerhalb 12 Monate.

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Kaution & Nebenkosten: die Regeln Wohnungssuche: Besichtigung bis Mietvertrag
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